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Totale Sonnenfinsternis in den USA am 08.04.2024 - Eine Übersichtskarte finden Sie hier (NASA).

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DES SPARKASSEN-PLANETARIUMS DER STADT AUGSBURG

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sparkassen-Planetariums der Stadt Augsburg, Stiftung der Stadtsparkasse Augsburg (nachfolgend „Planetarium“)

§ 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der folgenden Regelungen bezieht sich auf alle Leistungen des Planetariums. Auf sämtliche vom Planetarium erbrachten Leistungen finden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

§ 2 Besuch einer Veranstaltung

(1) Ein Einlass nach Beginn der Vorstellung ist aus Rücksichtnahme auf die anderen Besucher sowie aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Bereits gekaufte Tickets verlieren bei einer verspäteten Ankunft ihre Gültigkeit. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

(2) Bei einer telefonischen Ticketreservierung müssen die Tickets spätestens 15 Minuten vor Beginn der Vorstellung an der Kasse abgeholt werden. Anschließend verfällt die Reservierung.

(3) Erworbene Tickets sind gleichzeitig Platzkarten. Für verlorene Karten können keine Ersatzkarten ausgestellt werden. Bei Aufführungsausfällen infolge Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet.

(4) In den vom Planetarium veröffentlichten Programmplänen sind verbindliche Anfangszeiten der Veranstaltungen enthalten. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Veröffentlichungen in der Presse und sonstigen Medien übernimmt das Planetarium keine Gewähr.

(5) Wird eine Vorstellung geändert, abgesagt oder abgebrochen, können gekaufte Tickets in Tickets für eine andere Vorstellung getauscht oder zurück gegeben werden. Im Falle einer Rückgabe der Tickets wird der Kartenpreis erstattet.

(6) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zur Befürchtung besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Besucher in früheren Vorstellungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Besucher und sonstige Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände des Planetariums anzubieten oder weiterzuverkaufen, oder das Publikum belästigen, können aus dem Haus bzw. vom Gelände verwiesen werden. Der Gebrauch von Handys im Zuschauerraum ist nicht gestattet. Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist untersagt.

(7) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Das Rauchen ist in allen Räumen untersagt.

§ 3 Vertragsabschluss (Online-Kauf von Tickets)

(1) Die Bezahlung von Tickets bei Kauf im Internet erfolgt je nach Dienst-Verfügbarkeit per SEPA Basislastschrift, Kreditkarte oder Apple Pay / Google Pay.

(2) Die Tickets werden gegen Angabe der Buchungsnummer aus der Buchungsbestätigung zusammen mit dem Namen des Bestellers/Käufers an der Kasse ausgedruckt. Nur diese Original-Tickets werden beim Einlass akzeptiert. Die Buchungsbestätigung alleine gilt nicht als Ticket.

(3) Der Umtausch und die Rückgabe/Storno von erworbenen Tickets - egal, ob bereits an der Kasse ausgedruckt oder nicht - ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 4 Haftung

(1) Alle Ansprüche auf Schadensersatz des Besuchers, gleich aus welchem Rechtsgrund gegen das Planetarium sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, das Planetarium oder seine Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.

(2) Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

(4) Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen das Planetarium geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

(5) Das Planetarium haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder durch sonstige nicht von ihr zu vertretende Vorkommnisse eintreten; hierzu gehören z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.

§ 5 Datenschutz

(1) Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Planetarium ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz selbstverständlich.

(2) Das Planetarium verarbeitet personenbezogene Daten des Besuchers nur, wenn diese vom Besucher zur Vertragsabwicklung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden personenbezogen Daten nur bei Vorliegen einer Einwilligung zur werblichen Ansprache verwendet.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Planetarium und dem Besucher gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Augsburg, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen. Das Planetarium ist berechtigt auch am allgemeinen Gerichtsstand des Besuchers zu klagen.

(3) Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. In gleicher Weise ist mit Regelungslücken zu verfahren.

Stand: März 2023